Das erste
Gesetz, mit dem der Straßenverkehr in Deutschland geregelt wurde, war die
Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung. Sie wurde 1934 erlassen, also
bemerkenswerterweise schon unter der Verantwortung der Faschisten. Ersetzt
wurde durch sie das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai
1909. Inhalt dieses Vorläufergesetzes war vorrangig die Regelung der Haftung
bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen. Damit wird sonnenklar, daß die
Regelung des Straßenverkehrs erst nötig wurde, als die ersten motorisierten
Todesmaschinen, verharmlosend "Automobil" genannt, ihre Dominanz auf
den Straßen der Welt mit Gewalt durchzusetzen begannen. Tausende Jahre lang war
es davor in den urbanen Räumen auf diesem Planeten üblich, daß die
Verkehrsteilnehmer regelungslos durcheinander wuselten. Ohne motorisierte
Todesmaschinen war das gefahrlos möglich, was auf alten Fotos, etwa aus den
20iger Jahren des letzten Jahrhunderts, leicht zu besichtigen ist. Dieses wunderbare
effiziente Durcheinander, heute neudeutsch „Shared Space“ genannt, könnte auch
heute in den Städten wiedereingeführt werden, wenn es die Todesmaschinen nicht
gäbe oder ihre Zahl zumindest begrenzt würde. Es gibt tolle moderne
Mobilitätskonzepte und ebenso tolle Mobilitätsgeräte, mit denen der Verkehr in
urbanen Räumen mit diesen Todesmaschinen ohne weiteres um 80 % reduziert werden
könnte. Diese Fakten sollte man bedenken, bevor man sich über das „mangelnde
Unrechtsbewußtsein“ von Radfahrern aufregt. Es ist nicht das Fahrrad, das
Menschen mit dem Tod bedroht, es sind die motorisierten Todesmaschinen. Und es
würde schon helfen, etwas besser mit ihnen zurechtzukommen, wenn man die
Straßenverkehrsordnung im § 1 um einen Satz ergänzen würde: „Im Zweifel ist im
Unrecht, wer eine Todesmaschine fährt“.
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