Freitag, 31. August 2018

Keine freie Fahrt für Todesmaschinen


Das erste Gesetz, mit dem der Straßenverkehr in Deutschland geregelt wurde, war die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung. Sie wurde 1934 erlassen, also bemerkenswerterweise schon unter der Verantwortung der Faschisten. Ersetzt wurde durch sie das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909. Inhalt dieses Vorläufergesetzes war vorrangig die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen. Damit wird sonnenklar, daß die Regelung des Straßenverkehrs erst nötig wurde, als die ersten motorisierten Todesmaschinen, verharmlosend "Automobil" genannt, ihre Dominanz auf den Straßen der Welt mit Gewalt durchzusetzen begannen. Tausende Jahre lang war es davor in den urbanen Räumen auf diesem Planeten üblich, daß die Verkehrsteilnehmer regelungslos durcheinander wuselten. Ohne motorisierte Todesmaschinen war das gefahrlos möglich, was auf alten Fotos, etwa aus den 20iger Jahren des letzten Jahrhunderts, leicht zu besichtigen ist. Dieses wunderbare effiziente Durcheinander, heute neudeutsch „Shared Space“ genannt, könnte auch heute in den Städten wiedereingeführt werden, wenn es die Todesmaschinen nicht gäbe oder ihre Zahl zumindest begrenzt würde. Es gibt tolle moderne Mobilitätskonzepte und ebenso tolle Mobilitätsgeräte, mit denen der Verkehr in urbanen Räumen mit diesen Todesmaschinen ohne weiteres um 80 % reduziert werden könnte. Diese Fakten sollte man bedenken, bevor man sich über das „mangelnde Unrechtsbewußtsein“ von Radfahrern aufregt. Es ist nicht das Fahrrad, das Menschen mit dem Tod bedroht, es sind die motorisierten Todesmaschinen. Und es würde schon helfen, etwas besser mit ihnen zurechtzukommen, wenn man die Straßenverkehrsordnung im § 1 um einen Satz ergänzen würde: „Im Zweifel ist im Unrecht, wer eine Todesmaschine fährt“.

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